Gaspreisbremse – Was bedeutet das?

Die Energiekrise hat Deutschland gepackt und versetzt seine Bürgerinnen und Bürger in Sorge. Die Frage, wie zukünftig eine Basisversorgung ermöglicht werden soll, wurde laut. Die Bundesregierung antwortete mit einer Entlastung in Form der Gaspreisbremse. Doch was bedeutet diese und wie hilft sie die Grundversorgung mit Gas in der Krise zu bewerkstelligen?

Inhaltsverzeichnis

Gesicherte Grundversorgung durch Soforthilfe 2022 und Gaspreisbremse 2023

Bereits im Dezember 2022 sorgt der Bund dafür, dass die Gasversorgung nicht zur Belastung wird. Mit einer Soforthilfe wurde beschlossen, dass die zu leistenden Abschläge für den Monat Dezember vom Bund übernommen werden.

Diese kurzfristige Entlastung soll dann im Jahr 2023 in die Gaspreisbremse übergehen. Diese Bremse deckelt die Gaspreise, was bedeutet: Für den Gaspreis wird eine Obergrenze je Kilowattstunde festgelegt, die vom Verbraucher, in diesem Falle dem Bürger zu bezahlen ist. Die Differenz zum tatsächlichen Preis für die Gasversorgung wird vom Staat getragen.

So würde die Gaspreisbremse den Gaspreis je Kilowattstunde mit 12 Cent deckeln. Dabei soll die Bremse ab spätestens März 2023 bis April 2024 für Entlastung sorgen. Dabei ist angestrebt, eine rückwirkende Geltung zum 1. Februar 2023 zu erreichen. Zusätzlich soll eine befristete Gaspreisbremse ab Januar 2023 dafür sorgen, dass die Industrie dabei unterstützt wird, Beschäftigung und Versorgung zu sichern. Dafür wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt.

Für wen gilt die Gaspreisbremse und Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde seitens der Bundesregierung für alle Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen verabschiedet. Dabei gilt der Gasverbrauch pro Jahr. Dieser darf 1,5 Millionen Kilowattstunden nicht überschreiten.

Die Gaspreisbremse ist ebenfalls dafür ausgelegt, alle Haushalte sowie Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden zu entlasten. Des weitere werden Vereine damit unterstützt. Für diese gilt die Preisdeckelung bei 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Basisverbrauchs.

Gewerbe und produzierende Industrie mit höherem Verbrauch werden durch eine Preisdeckelung bei 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Verbrauchs entlastet.

Fernwärme, Flüssiggas, Ölheizung, Holzpellets – Ist auch hier Unterstützung möglich?

Wer Fernwärme bezieht wird ebenfalls durch die Gaspreisbremse unterstützt. Begründung ist hierbei der zu verzeichnende Anstieg der Kosten durch die Anbieter. Dabei werden 80 Prozent des Baisisverbrauchs mit 9 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Anders sieht dies bei Nutzern von Flüssiggas, Öl und Holzpellets aus. Diese Heizarten verzeichnen bisher keinen signifikanten Anstieg und sind daher in der Gaspreisbremse nicht vorgesehen. Allerdings hat die Bundesregierung für den Fall eines Anstiegs ebenfalls einen Vorsorgeplan getroffen. Sollten die Preise zu einer „unzumutbaren Belastung“ für die Bürger werden, wird Geld aus einem Härtefond zur Unterstützung freigegeben.

Wie wird die Gaspreisbremse umgesetzt?

Die Finanzierung dieses Entlastungspakets soll über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) ermöglicht werden. Dabei werden Kosten in Höhe von etwa 96 Milliarden Euro erwartet. Freigegeben wurden insgesamt 200 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Erhöhung der Gaspreise.
Die Kosten der Gaspreisbremse werden wie Sondervermögen fungieren und sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Berechnung der Soforthilfe für Dezember 2022

Die Soforthilfe für Dezember 2022 wird am durchschnittlichen Jahresverbrauchs ermittelt. Dabei wird 1/12 des Jahresverbauchs veranschlagt und entsprechend übernommen. Übersteigt der tatsächliche Abschlag im Dezember diese Summe, ist die Differenz vom Bürger nachzuzahlen.

Abrechnung der Erstattung bei Einsetzen der Gaspreisbremse

Sobald die Gaspreisbremse greift, wird dies für alle Bürger und Bürgerinnen mit einem [strong]reduzierten monatlichen Abschlag ersichtlich. Es ist also mit Wirkung der Preisbremse nicht angedacht, dass in Vorkasse gegangen werden muss.

Empfänger von Leistungen über Jobcenter oder Sozialamt

Wird die Grundsicherung über Jobcenter oder Sozialamt gedeckt bzw. aufgestockt, übernimmt das zuständige Amt auch die Kosten für eine Nachzahlung beim Gas.
Voraussetzung: Ein angemessener Verbrauch. Ist dieser überschritten, kann seitens des Vermieters eine schriftliche Aussage erfolgen, die den energetischen Zustand der Wohnung darlegen. Dieser reicht als Rechtfertigung aus und auch in diesem Falle kann das Amt die Kosten vollständig übernehmen.

Mieter und Hausbesitzer – Was es zu beachten gilt

Die Gaspreisbremse greift für alle Haushalte, ganz gleich ob die Gaskosten monatlich an den Vermieter oder den Gasanbieter selbst gezahlt werden.
Jedoch macht sich, je nach Zahlungsart die Gaspreisbremse unterschiedlich bemerkbar.

Mieter, die ihre Gaskosten monatlich an den Vermieter zahlen, profitieren erst bei der Nebenkostenabrechnung für 2023 von der Soforthilfe im Dezember. Dabei sollte beachtet werden, dass diese in den meisten Fällen nicht zu einer Kostenerstattung führen dürfte. Durch die gestiegenen Preise wird sich die Soforthilfe eher auf die Nachzahlung auswirken und diese entsprechend etwas reduzieren.

All jene, die selbst einen Vertrag mit einem Gasanbieter besitzen, profitieren sofort und haben im Dezember 2022 durch die Soforthilfe eine Kostenreduzierung des Abschlags zu erwarten.

Die Gaspreisbremse ab März bzw. rückwirkend zum 01. Februar 2023 wirkt sich für Mieter entsprechend auf die Nebenkostenabrechnung aus. Selbstzahler für Gas zahlen einen reduzierten monatlichen Abschlag.

Die Gaspreisbremse im Überblick

Ab wann und für wen

  • für alle Bürgerinnen und Bürger sowie
  • Unternehmen
  • Soforthilfe im Dezember 2022
  • Gaspreisbremse ab März 2023

Was gilt und wie viel Entlastung kommt?

Alle Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, Vereine

  • unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch
  • Deckelung des Gaspreises bei 12 Cent pro Kilowattstunde
  • für 80 Prozent des Jahresverbrauchs

 

Industrie und große Unternehmen

  • über 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch
  • Deckelung des Gaspreises bei 7 Cent pro Kilowattstunde
  • für 70 Prozent des Jahresverbrauchs

Hinweise zur Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse wurde beschlossen, um die unzumutbare Belastung durch steigende Gaspreise durch den Ukraine-Krieg abzufedern. Dabei sollte jedoch klar sein: Die Gaspreisbremse ist kein Freibrief, um mit Gas verschwenderisch umzugehen.

Sparsamer Umgang und Verbrauch sind weiterhin ein wichtiger Punkt, um die Kosten in einem tragbaren Rahmen zu halten.
Eine Maßnahme ist dabei effizientes und kostensparendes Heizen.
Damit dies in die Tat umgesetzt werden kann, ist es ratsam:

  • die Heizkörper zu entlüften
  • Heizungsnischen dämmen
  • Möbel und Vorhänge mit Abstand zur Heizung

 

Zusätzlich können Dichtungen an Türen und Fenstern geprüft und unter Umständen erneuert werden.
Diese kleinen und kostengünstigen Maßnahmen helfen dabei, das Heizen effizient zu gestalten und somit den Gasverbrauch zu reduzieren. Mehr zum Thema findet sich auch hier, oder in unseren 22 besten Tipps zum Heizkosten sparen.

Des Weiteren ist es empfehlenswert bereits jetzt eigene Rücklagen zu bilden, um die Nachzahlung abzufedern. Ist dies durch geringes Einkommen oder Minirente nicht möglich, sollte geprüft werden, ob Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzende Sozialleistungen infrage kommen.

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