Das Grundbuch ist bei einem Hausverkauf wichtig, da es wichtige Informationen zu den Eigentumsverhältnissen und Belastungen enthält. Sind Schuldverhältnisse vorhanden, so werden diese als sogenannte Belastungen dargestellt. Eine Belastung muss in der Regel vor dem Hausverkauf abgelöst werden oder wird von einem Käufer übernommen. Eine Belastung kann aber auch sein, wenn es Rechte Dritter gibt. Das können Überfahrrechte Dritter für das Grundstück sein oder aber auch Leitungsrechte. Leitungsrechte können beispielsweise für Wasser und Strom bestehen. Eventuell vorhandene Rechte Dritter sind bei einem Hausverkauf sehr wichtig. Da es letztlich die Nutzbarkeit, wie die Bebaubarkeit von einem Grundstück einschränken kann. Ein Grundbuchauszug sollte bei einem Hausverkauf immer aktuell vorliegen.
- Auskunft zu den Eigentumsverhältnissen
- vorhandene Belastungen
- sollte aktuell sein
Inhaltsverzeichnis
Hausverkauf – Baugenehmigung und Pläne
- Baugnehmigung zur Immobilie
- Baupläne in alter und aktueller Fassung
- Baupläne geben Auskunft zur Wohnfläche und baulichen Veränderungen
Ist ein Wohnhaus ordungsgemäß errichtet worden? Auskunft gibt darüber eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung enthält aber auch wichtige Informationen, wie zur generellen Bebaubarkeit und ob diese genehmigt ist. Neben der Baugenehmigung sind auch die Baupläne wichtig. Gerade die Baupläne erlauben eine schnelle Übersicht zur Raumaufteilung, der Raumgrößen und letztlich auch zur baulichen Substanz. Sollte ein Käufer mit dem Gedanken von einem Umbau, wie dem versetzen von einer Wand spielen, kann dieses schnell anhand der Baupläne erkannt werden. Sollte es zwischenzeitlich zu baulichen Veränderungen gekommen sein, sollte man die Baupläne aktualisieren. Wichtig dabei beim Hausverkauf, man sollte alle Baupläne immer vorlegen. Die generelle Vorlage der Pläne ist auch in anderer Hinsicht empfehlenswert, nämlich wenn es um die Flächenangaben wie zur Wohnfläche geht. Mit den vorhandenen Bauplänen können diese exakt und nachweisbar ermittelt werden. Falsche Angaben und damit das Risiko von einem Schadensersatz, kann so vermieden werden.
Wichtig: Baulastenverzeichnis
- Auskunft zu eventuellen Schadstoffen und Kriegsmunition
Ist das Grundstück belastet, beispielsweise mit Schadstoffen oder handelt es sich um eine Verdachtsfläche für Kriegsmunition aus dem Zweiten Weltkrieg? Auskunft darüber kann das Baulastenverzeichnis liefern. Einen aktuellen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim örtlichen Bauamt angefordert werden.
Grundsteuerbescheid
- Gibt Auskunft zur steuerlichen Veranlagung
Nicht fehlen beim Hausverkauf sollte auch der letzte Grundsteuerbescheid. Da die Grundsteuer in der Höhe und der Veranlagung sich unterscheiden kann, empfiehlt sich die Vorlage. Anhand von einem Grundsteuerbescheid kann ein Käufer die potenzielle und jährliche Belastung erkennen.
Gebäudeversicherung
- Gibt Auskunft zum Wert
- Kann vom Käufer übernommen werden
Ist eine Immobilie versichert, sollte die Urkunde zur Gebäudeversicherung nicht fehlen. Anhand der Urkunde zur Gebäudeversicherung kann erkannt werden, zu welchem Wert die Immobilie versichert ist. Die Vorlage der Urkunde zur Gebäudeversicherung empfiehlt sich auch, da diese nicht gekündigt werden muss. Vielmehr kann diese auf Wunsch vom Käufer auch übernommen werden.
Energieausweis
- Pflicht der Vorlage mit wenigen Ausnahmen
- Strafe bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage
Der Energieausweis und dessen Vorlage ist in Deutschland mit wenigen Ausnahmen eine Pflicht. Eine solche Ausnahme kann beispielsweise bei einer denkmalgeschützten Immobilie bestehen. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie es um die Energiebilanz, wie den Verbrauch einer Immobilie bestellt ist. Dabei spielen eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise der Zustand der Fenster oder der Dämmung von Dach, Keller und Fassade. Liegt eine Pflicht zur Vorlage vom Energieausweis beim Hausverkauf vor, kann die Nichtbeachtung unter anderem zu einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro führen.
Dokumente verloren oder nicht mehr vorhanden?
Ansprechpartner:
- Bauamt
- Grundbuchstelle
Sind einzelne der genannten Dokumente nicht mehr vorhanden oder nicht aktuell, so sollte man diese anfordern. Die Baugenehmigung und Baupläne kann man zum Beispiel in Abhängigkeit vom Alter der Immobilie, als Kopie beim örtlich zuständigen Bauamt anfordern. Einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch kann man kostenfrei bei der örtlichen Grundbuchstelle anfordern. Je nach Bundesland kann es sich dabei um das Amtsgericht handeln.